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Swiss International Sale

5. September 2009, Chur (CH)
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Angebot
Reglement
Auffuhr- und Tierplanung
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Erfolge SIS Tiere
Infos für Verkäufer

Tieranmeldung
Die Tieranmeldung läuft immer noch. Bitte möglichst schnell Verkaufstiere melden damit wir diese von Anfang an in der Werbung erwähnen können.

Ort, Datum, Programm

Die Swiss international Sale findet zum ersten Mal an einem Samstag Nachmittag statt und zwar am 5. September 2009 um 13.00 Uhr im Hallenstadion Obere Au in Chur als Rahmenveranstaltung der GEHLA statt.

Wichtige Infos zur Auktion
Es werden keine Mindestpreise festgelegt. Die Tiere werden verkauft!

Angebot

Es werden genetisch und exterieurmässig qualitativ hochstehende, Jungtiere gesucht. Die ZS-AG oder einePartnerorganisation ist für die Selektion der Tiere verantwortlich. Sie kann die Tierauswahl an Partnerorganisationen delegieren.

Tierimport
Tierimporte werden in Absprache mit Peter Bosshard durchgeführt. Sämtliche Kosten des Importes bis zum Absonderungsort in der Schweiz durch den Lieferanten zu tragen sind (Transport, Zollkosten etc).

Tierangaben und Werbung
Melden Sie uns möglichst schnell die Angaben zum Tier (Erfolge der Familie, Leistungen...) damit wir diese für die Werbung einsetzen können. Ebenfalls brauchen wir genügend Werbefotos. Wird vom Verkaufstier selber Bildmaterial in guter Qualität (Auflösung, Tierpräsentation etc) der ZS-AG für Werbezwecke zur Verfügung gestellt, wird der Werbebeitrag um Fr. 100.- reduziert.

Weitere Möglichkeiten für Verkäufer
Die Lieferanten erhalten gratis einen Standplatz von 4 x 3 Metern am Anlass und ein Inserat von 1 Seite im Auktionskatalog mit 50 % Rabatt.
Falls ein Verkäufer auf eigene Kosten eine Werbung in der Ausgabe des Schweizer Bauers vom 15. August 09 (Grossauflage) und/oder 29. August 09 publizieren möchte, gewährt Ihnen der Schweizer Bauer einen Rabatt von 20 %. Ansprechpartner Schweizer Bauer: Irene Heynen, 0041 31 330 30 16 oder inserate@schweizerbauer.ch.

Veterinärmedizinische Bestimmungen und Auffuhr für CH Tiere

Die Auktion wird amtstierärztlich überwacht. Die Rinderbestände aus denen die Tiere aufgeführt werden müssen amtlich anerkannt frei von Tuberkulose, Brucellose, IBR-IPV und Leukose sein. Alle aufgeführten Tiere müssen eine negative Blutprobe auf IBRIPV, BVD Antigen und Blauzungen Virus vorlegen, die innerhalb der letzten 30 Tage vor der Auffuhr durchgeführt wurde. Betreffend der Blauzungenkrankheit müssen alle Tiere geimpft sein (Grundimmunisierung). Die Schweizer Tiere werden am Mittwoch 2. September 2009 aufgeführt und für die Auktion vorbereitet (Auffuhr Stall Horni/Gmür, 7310 Bad Ragaz bis um 11:00 Uhr) Die Auffuhrplanung der Tiere erfolgt in Absprache mit den Lieferanten.

Veterinärmedizinische Bestimmungen und Auffuhr für Ausländische Tiere

Die Auktion wird amtstierärztlich überwacht. Die Rinderbestände aus denen die Tiere aufgeführt werden müssen amtlich anerkannt frei von Tuberkulose, Brucellose, IBR-IPV und Leukose sein. Alle aufgeführten Tiere müssen eine negative Blutprobe auf IBRIPV, BVD Antigen und Blauzungen Virus vorlegen, die innerhalb der letzten 30 Tage vor der Auffuhr durchgeführt wurde. Betreffend der Blauzungenkrankheit müssen alle Tiere geimpft sein (Grundimmunisierung)
Die Importtiere haben die einschlägigen Importbestimmungen der Schweiz zu erfüllen (Blutprobe IBR-IPV, BVD-Antigen, BT-Virus PCR). Es ist geplant, die ausländischen Verkaufsangebote bis am 31. Juli 2009 in die Schweiz zu importiere. Anschliessend findet eine Quarantäne statt, um die CH-Bestimmungen an die Importtiere zu erfüllen. Durch diese Massnahme werden die Importtiere den Schweizer Tieren gleichgestellt. Die Kosten der Quarantäne im Herkunftsland haben die Lieferanten zu übernehmen. Die ZS-AG ist für die Koordination verantwortlich.

Fütterung / Betreuung / Stylen
Die Fütterung und Betreuung der Tiere erfolgt durch die ZS-AG. Ebenfalls zeichnet sich die ZS-AG für das Stylen und Vorführen der Tiere verantwortlich.

Wichtige Dokumente
Reglement
Auffuhrplanung

Transport

Der Transport ist Sache des Verkäufers.

Versicherung
Die aufgeführten Tiere werden von der Anlieferung bis zum Abtransport durch die Ausstellungsleitung versichert.

Währschaften
Der Verkäufer gewährt dem Käufer folgende Währschaftsgarantien: “Gesund und recht“ während der gesetzlichen Frist von 9 Tagen. Die Währschaftsfristen beginnen am Auktionstag. Die ZS-AG übernimmt keinerlei Risiken und Währschaften für die Tiere, die an die Auktion gegeben werden. Allfällige Währschaftsklagen sind innert 9 Tagen schriftlich an die ZS-AG zu richten die dann unverzüglich die Klage dem Verkäufer weiterleitet.

Kosten
-Werbebeitrag von Fr. 150.- pro Tier. (Fr. 50.- wenn ein Bild zugestellt wird)
-Umsatzbeteiligung von 8 % des Verkaufspreises
-Auswahl- bzw. Transportkosten in direkter Absprache mit der Partnerorganisation
-Bei ausländischen Tieren sämtliche Kosten für den Export des Tieres in die Schweiz bis zum Absonderungsstall (inkl. Kosten Freipass, Carnet ATA)

Rechtsstreit
Zur Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten wird ein Schiedsgericht eingesetzt, welchem je ein Vertreter der Parteien und als Obmann ein Vertreter des Kantonsgericht Graubünden angehören. Die Entscheide des Schiedsgerichtes sind endgültig.

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