1. Objekt
Die Suisse Tier, Luzern und die Züchter-Service ZS AG, Chur (ZS-AG) organisieren eine internationale Auktion mit qualitativ hochstehenden Zuchttieren aller Milchviehrassen und aus verschiedenen Ländern in besonderer Atmosphäre.
2. Zielsetzung
Es wird eine Verkaufsplattform mit internationaler Ausstrahlung aufgebaut, die länder- und rassenübergreifend ein gutes Image hat. Weiter soll der Anlass eine Informationsplattform für den Milchviehzüchter sein.
3. Verantwortlichkeiten
Die Gesamtleitung der Veranstaltung liegt bei der Messe Luzern, als Organisator der Suisse Tier 2011 die vom 18. bis 20. November 2011 in Luzern stattfindet. Die ZS-AG ist für die gesamte Leitung der 5. Swiss Internationale Sale verantwortlich. Die Auswahl der Tiere kann an Partnerorganisationen delegiert werden.
4. Ort, Datum, Programm
Der Verkaufsanlass (Swiss international Sale) findet am Samstag, 19. November 2011 um 14.00 Uhr in der Halle 2a der Messe Luzern, im Rahmen der Suisse Tier 2011 statt. Die Verkaufstiere können während den Oeffnungszeiten der Suisse Tier 2011 besichtigt werden.
5. Auswahl und Vorbereitung der Tiere. Was wird versteigert.
Es sind genetisch und exterieurmässig qualitativ hochstehende, Jungtiere zu selektionieren.
Die ZS-AG ist für die Selektion der Tiere verantwortlich. Sie kann die Tierauswahl an Partnerorganisationen delegieren. Mit der schriftlichen Anmeldung bestätigt der Verkäufer, von diesem Reglement Kenntnis genommen zu haben und es zu akzeptieren.
Tierimporte werden in Absprache mit der ZS-AG durchgeführt, wobei sämtliche Kosten des Importes bis zum Absonderungsort in der Schweiz durch den Lieferanten zu tragen sind (Transport, Zollkosten etc)
Sämtliche Tierangaben müssen bis spätestens am 29. August 2011 der ZS-AG gemeldet werden.
Die Lieferanten (Partnerorganisationen) erhalten gratis einen Standplatz von 4 x 3 Metern am Anlass und ein Inserat von 1 Seite im Auktionskatalog mit 50 % Rabatt.
6. Zootechnische Bestimmungen
Die Lieferanten habe eine Vornutzungsbescheinigung zu unterzeichnen, die bestätigt wie das Tier über ET/IVP genutzt wurde. Eine Musterbescheinigung wird im Vorfeld den Lieferanten zugestellt.
Weiter hat der Lieferant zu sorgen, dass alle genomischen Zuchtwertresultate offen gelegt werden und der ZS-AG bis am 29. August 2011 zugestellt werden.
7. Veterinärmedizinische Bestimmungen
Den Weisungen des Kantonstierarztes Luzern ist Folge zu leisten und die Auktion wird amtstierärztlich überwacht. Es dürfen nur gesunde Tiere, die aus seuchenfrei-anerkannten Tierbeständen stammen aufgeführt werden (inbesonders Tuberkulose, Brucellose, IBR-IPV und Leukose). Jedes aufgeführte Tier muss vorschriftsgemäss gekennzeichnet sowie von einem Begleitdokument begleitet sein. Der Hin- und Rücktransport der Tiere hat in vorschriftsgemäss gereinigten Tiertransportfahrzeugen zu erfolgen.
Rinder die am Tag der Auffuhr älter als 24 Monate sind, dürfen nur aufgeführt werden, wenn ein negatives Resultat einer Blutuntersuchung auf IBR/IPV vorliegt, das nicht älter als ein Jahr ist.
Alle aufgeführten Tiere müssen zudem eine negative Blutprobe auf BVD Antigen (CH-Tiere Auszug TVD ist genügend) vorlegen. Zudem dürfen nur Tiere aufgeführt werden die weniger als 7 Monate tragend sind (BVD Eradikation).
Gehen Tiere von der Auktion in den Export muss in der Schweiz eine 30-tägige Haltungsfrist auf dem Ursprungsbetrieb gewährleistet werden. Während dieser Zeit werden – entsprechend den Bestimmungen des Ziellandes – die Export-vorbereitungen in Bezug auf die Blauzungenkrankheit vorgenommen.
Die Importtiere haben die einschlägigen Importbestimmungen der Schweiz zu erfüllen (Blutprobe IBR-IPV, BVD-Antigen, BT-Virus PCR Test oder BT Schutzimpfung). Es ist geplant, die ausländischen Verkaufsangebote bis am 14. Oktober 2011 in die Schweiz zu importieren (siehe auch beigelegte Tierplanung)
Anschliessend findet eine Quarantäne statt, um die CH-Bestimmungen an die Importtiere zu erfüllen. Durch diese Massnahme werden die Importtiere den Schweizer Tieren gleichgestellt. Die Kosten der Quarantäne im Herkunftsland haben die Lieferanten zu übernehmen. Die ZS-AG ist für die Koordination verantwortlich.
Die Quarantäne findet auf dem Betrieb Horni/Gmür, Bofelweg 4, 7310 Bad Ragaz, TVD 1101485 statt.
8. Auffuhr / Fütterung / Betreuung / Stylen / Photo des Verkaufstieres
Die Tiere werden am Donnerstag 17. November 2011, nachmittags aufgeführt und für die Auktion vorbereitet. Die Auffuhrplanung der Tiere erfolgt in Absprache mit den Lieferanten.
Die ausländischen Tiere werden ebenfalls am 17. November 2011 an der Suisse Tier in Luzern aufgeführt.
Der Abtransport der Tiere erfolgt nach Absprache mit dem Organisator (Sonntag 20. November ab 17:00 Uhr bis spätestens am Montag 21.11.2011 um 08:00 Uhr).
Die Fütterung und Betreuung der Tiere erfolgt durch die ZS-AG. Ebenfalls zeichnet sich die ZS-AG für das Stylen und Vorführen der Tiere verantwortlich.
Wird vom Verkaufstier selber Bildmaterial in guter Qualität (Auflösung, Tierpräsentation etc) der ZS-AG für Werbezwecke zur Verfügung gestellt, wird der Werbebeitrag um Fr. 100.- reduziert. Das entsprechende Bildmaterial ist bis am 8. August 2011 der ZS-AG zuzustellen.
9. Transport
Der Transport ist Sache des Verkäufers / Partnerorganisation und des Käufers der Tiere.
10. Versicherung
Die aufgeführten Tiere werden von der Anlieferung bis zum Abtransport durch die Ausstellungsleitung versichert.
11. Werbung / Ablauf der Auktion
– Es wird ein Auktionskatalog erstellt. Jedes Auktionsangebot wird mit Abstammung und Werbeteil im Katalog dargestellt. Die Lieferanten / Partnerorganisationen sind für die Beschaffung des Werbeteils besorgt, das bis am 29. August 2011 elektronisch (jpg, eps, pdf Format) der ZS-AG zuzustellen ist. Für die ausländischen Tiere sind die Auswahlpartner zudem besorgt, dass die Abstammungsdaten bis zum 8. August 2011 der ZS-AG zugestellt werden. Es erklärt sich von selber, dass bei den Auktionsinseraten (z.B. Holstein International etc.) jene Verkaufs-Angebote bevorzugt werden, von denen frühzeitig Informationen und gutes Bildmaterial vorhanden ist.
– Die Tiere werden im Stall von der ZS-AG gekennzeichnet
– Die Auktion findet auf einer Bühne in der Halle 2a, Messe Luzern, anlässlich der Suisse Tier statt. Es wird ein VIP-Bereich für die Auswahlpartner und potentiellen Käufer ausgeschieden. Der Eintritt in diesen Bereich erfolgt mittels Ticketkontrolle. Jeder Tierverkäufer und Auswahlpartner erhält 3 Eintritte in den VIP-Bereich. Die restlichen Eintritte werden durch die ZS-AG verteilt (circa 200 Stück).
– Erfolgt der Zuschlag durch den Auktionator gehen Nutzen und Gefahren des Tieres auf den Käufer über. Der Käufer verpflichtet sich in diesem Fall zur Abnahme des Tieres und das Rind wird nicht mehr zurückgenommen und es werden auch keine Rabatte gewährt.
– Mindestpreise werden keine festgelegt.
– Bei dem Importtieren erfolgt beim Verkaufsangebot eine klare Deklaration, dass der Käufer für die Kosten des Importes (Futtergeld Absonderung,
Importkontingent, Import - Exportverzollung, Blutproben, Tierarztkosten, Registratur Zuchtverbände, Abgaben Zuchtverbände, Transport) aufzukommen hat. Die ZS-AG behält sich vor, eine dem Marktwert entsprechende Kaution für die Importkosten zusätzlich zum Verkaufspreis zu erheben.
– Der Schweizer Käufer bekommt eine Rechnung für die gekauften Tiere die
er innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen hat. An ausländische Käufer werden die Tiere erst exportiert, wenn der geschuldete Betrag bei der ZS-AG bezahlt ist. Die Rechnung wird mit einer Unkostengebühr von 4 Prozent des zugeschlagenen Verkaufspreises belastet.
– Die Tiere werden nach dem Ablauf der Währschaftsfrist oder nach der definitiven Erledigung eines vorliegenden Währschaftsfalles dem Auswahlpartner ausbezahlt.
12. Währschaften
Der Verkäufer gewährt dem Käufer folgende Währschaftsgarantien:
“Gesund und recht“ während der gesetzlichen Frist von 9 Tagen. Die im Katalog enthaltenden Angaben über Trächtigkeit gelten als garantiert mit den in solchen Fällen üblichen Währschaftsfristen. Allfällige Korrekturen werden bei der Vorführung der Tiere ausdrücklich bekannt gegeben und gelten als gültige Aenderung der Währschaftsverpflichtung.
Die Währschaftsfristen beginnen am Auktionstag. Der Verkäufer haftet nicht für Fehler und Mängel, die nach dem Zuschlag an der Auktion entstanden sind.
Die ZS-AG übernimmt keinerlei Risiken und Währschaften für die Tiere, die an die Auktion gegeben werden.
Allfällige Währschaftsklagen sind innert 9 Tagen schriftlich an die ZS-AG zu richten die dann unverzüglich die Klage dem Verkäufer weiterleitet.
13. Importiere, Verkauf in das Ausland
Die importieren Tieren werden mittels Freipass oder Carne ATA importiert und haben einen unverzollten Status. Bleibt ein Importtier in der Schweiz zeichnet sich die ZS-AG für die Verzollung verantwortlich. Der Käufer hat weiter das Importkontingent – wird von der ZS-AG organisiert – zu den marktüblichen Preisen zu bezahlen sowie allfällige Absonderungs – , Veterinär, Zoll- und Erledigungskosten (mittels Kaution).
Bei Tieren die in das Ausland verkauft werden, erledigt die ZS-AG die Exportabwicklung und die Kosten werden dem Käufer zusätzlich in Rechnung gestellt.
Gehen Tiere von der Auktion in den Export muss in der Schweiz eine 30-tägige Haltungsfrist auf dem Ursprungsbetrieb gewährleistet werden. Während dieser Zeit werden – entsprechend den Bestimmungen des Ziellandes – die Export-vorbereitungen in Bezug auf die Blauzungenkrankheit vorgenommen.
14. Kosten
Für den Verkäufer
– Werbebeitrag von Fr. 150.– pro Tier.
(Fr. 50.- wenn ein Bild gemäss Punkt 7 zugestellt wird)
– Umsatzbeteiligung von 8 % des Verkaufspreises
– Auswahl- bzw. Transportkosten in direkter Absprache mit der Partnerorganisation
– Bei ausländischen Tieren sämtliche Kosten für den Export des Tieres in die Schweiz
bis zum Absonderungsstall (inkl. Kosten Freipass, Carnet ATA)
Für den Käufer
– Zugeschlagener Kaufpreis
– 4 Prozent Umsatzbeteiligung
– Kaution Import- bzw. Exportkosten gemäss Punkt 13 (Futtergeld Absonderung,
Importkontingent, Import - Exportverzollung, Blutproben, Tierarztkosten, Registratur
Zuchtverbände, Abgaben Zuchtverbände, Transport). Die Höhe der Kaution wird im
Verkaufskatalogkatalog deklariert
15. Ausstellungsstände, Werbung und Sponsoring
Ein spezielles Reglement regelt diese Punkte im Detail und kann unter www.zs-ag.ch heruntergeladen werden.
Für die Tierlieferanten besteht die Möglichkeit Inserate im Auktionskatalog mit 50% Rabatt zu publizieren.
16. Rechtsstreit
Zur Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten wird ein Schiedsgericht eingesetzt, welchem je ein Vertreter der Parteien und als Obmann ein Vertreter des Kantonsgericht Luzern angehören. Die Entscheide des Schiedsgerichtes sind endgültig.
Chur, 20. Juli 2011
Für die ZS AG
sig. Peter Bosshard
Für die Suisse Tier
sig. Werner Fluder
Die Planung der Tierbewegungen ist einen integrierenden Bestandteil dieses Reglementes bildet. zur Tierplanung
Reglement als PDF herunterladen
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